Rechtliche Voraussetzungen

27.02.08 · Kommentar?

Wer Ihnen in Spanien eine Immobilie verkauft, wird unter Umständen darauf bestehen, im Vertrag eine geringere Summe anzugeben als eigentlich vereinbart. Das ist durchaus üblich, da es beiden Seiten Steuern spart. Es wird aber allgemein empfohlen, mindestens zwei Drittel des vereinbarten Preises im notariellen Vertrag zu verbriefen – die Finanzbehörden dulden diese Praxis eben nicht uneingeschränkt. Auch dann, wenn man sein Haus von einem Ausländer ersteht, muss man den Fiskus berücksichtigen: Bis der Verkäufer seine Veräußerungsgewinnsteuer bezahlt hat, muss der Käufer fünf Prozent des Verkaufspreises zurückhalten. Wird die Steuer nicht bezahlt, muss der Käufer diese ans Finanzamt abführen.
Generell gilt wie überall auf der Welt: Vertrauen ist gut, Verträge sind besser. Rechtsanwälte und Notare, auch solche, die der deutschen Sprache mächtig sind, stehen Ihnen zur Seite. Und nicht selten kann ein gut ausgesuchter Makler in rechtlichen Fragen helfen.

Tags: Rechtliche Voraussetzungen

0 Antworten bis jetzt ↓

  • Es gibt keine Kommentare...

Du musst eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben.