Sich in Spanien für länger als nur die Urlaubszeit niederzulassen, ist für Deutsche, Schweizer und Österreicher zunächst einmal recht unproblematisch. Wer nicht länger als drei Monate bleibt, muss sich nicht mit Sonderbestimmungen auseinandersetzen. Erst wenn der Aufenthalt länger dauert oder der Neu-Spanier einen Job annimmt, muss er sich um eine Aufenthaltsgenehmigung kümmern. Rentner und Studenten müssen zudem einen Nachweis über die eigene Sozialversicherung und ein regelmäßiges Einkommen erbringen – dann winkt die ständige Aufenthaltsgenehmigung.
Generell gilt – wer nicht arbeiten will, muss es sich leisten können, in Spanien aus eigener Tasche zu überleben. Dazu gehört – neben dem Nachweis über das nötige Kapital – auch eine in Spanien gültige Krankenversicherung.
Aufenthaltsrecht
27.02.08 · Kommentar?
Tags: Aufenthaltsrecht


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