Kfz-Versicherung, Zulassung

27.02.08 · Kommentar?

Wer sein Auto länger als sechs Monate in Spanien nutzt, muss es bei der örtlichen Straßenbehörde anmelden. Mit der Ummeldung kann auch ein Dienstleistungsunternehmen beauftragt werden. Wer diesen Weg wählt, muss einige Dinge vorlegen: Personalausweis, gegebenenfalls die Aufenthaltsgenehmigung, ein Grundbuchauszug über Immobilieneigentum oder der Mietvertrag sowie eine Meldebescheiniung. Von Kfz-Brief und Fahrzeugschein wird manchmal eine Übersetzung verlangt und auch um den spanischen TÜV (ITV) kommen Autofahrer nicht herum. Als Nachweis, dass der Wagen kein Diebesgut ist, stellt das Kraftfahrt-Bundesamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, wenn der Wagen gerade erst gebraucht gekauft wurde.
Im Straßenverkehr werden die Fahrerlaubnis, Zulassung, eine Bescheinigung vom TÜV und einen Versicherungsnachweis samt Quittung über die Zahlung dabei haben. Kopien sind erlaubt – diese müssen allerdings notariell beglaubigt sein.
Die Höchstgeschwindigkeit in geschlossener Ortschaft ist 50 Stundenkilometer, auf Landstraßen darf 90 gefahren werden – wenn der Randstreifen mindestens 1,5 Meter breit oder die Straße zweispurig verläuft, sind 100 Stundenkilometer erlaubt. Auf Autobahnen liegt das Tempolimit bei 120.
Mit dem Auto in der Stadt unterwegs zu sein, ist übrigens nichts für Fahrer mit schwachen Nerven –spanische Autofahrer müssen bei den EuroTests der Verkehrsclubs viel Schelte hinnehmen. Dabei rührt die, gerade in Städten oft rasante Fahrweise, nicht von Aggressivität – eher von der unbekümmerten Lebensart.

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