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	<title>Zuhause auf Mallorca &#187; IMMOBILIENKAUF</title>
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		<title>Rechtliche Voraussetzungen</title>
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		<pubDate>Wed, 27 Feb 2008 13:23:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wer Ihnen in Spanien eine Immobilie verkauft, wird unter Umständen darauf bestehen, im Vertrag eine geringere Summe anzugeben als eigentlich vereinbart. Das ist durchaus üblich, da es beiden Seiten Steuern spart. Es wird aber allgemein empfohlen, mindestens zwei Drittel des vereinbarten Preises im notariellen Vertrag zu verbriefen – die Finanzbehörden dulden diese Praxis eben nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer Ihnen in Spanien eine Immobilie verkauft, wird unter Umständen darauf bestehen, im Vertrag eine geringere Summe anzugeben als eigentlich vereinbart. Das ist durchaus üblich, da es beiden Seiten Steuern spart. Es wird aber allgemein empfohlen, mindestens zwei Drittel des vereinbarten Preises im notariellen Vertrag zu verbriefen – die Finanzbehörden dulden diese Praxis eben nicht uneingeschränkt. Auch dann, wenn man sein Haus von einem Ausländer ersteht, muss man den Fiskus berücksichtigen: Bis der Verkäufer seine Veräußerungsgewinnsteuer bezahlt hat, muss der Käufer fünf Prozent des Verkaufspreises zurückhalten. Wird die Steuer nicht bezahlt, muss der Käufer diese ans Finanzamt abführen.<br />
Generell gilt wie überall auf der Welt: Vertrauen ist gut, Verträge sind besser. Rechtsanwälte und Notare, auch solche, die der deutschen Sprache mächtig sind, stehen Ihnen zur Seite. Und nicht selten kann ein gut ausgesuchter Makler in rechtlichen Fragen helfen.</p>
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		<title>Persönliche Voraussetzungen</title>
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		<pubDate>Wed, 27 Feb 2008 13:22:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Man kann versuchen, sein Traumhaus auf eigene Faust zu suchen – ratsam ist es allerdings nicht. Auf die Hilfe eines erfahrenen Maklers als Mittler zum Verkäufer sollte ein zukünftiger Resident nicht verzichten. Nicht selten ermitteln Anbieter die Quadratmeterzahl ihrer Immobilie, indem sie das Haus von außen vermessen. Auch werden manchmal Treppen und Abstellräume  in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Man kann versuchen, sein Traumhaus auf eigene Faust zu suchen – ratsam ist es allerdings nicht. Auf die Hilfe eines erfahrenen Maklers als Mittler zum Verkäufer sollte ein zukünftiger Resident nicht verzichten. Nicht selten ermitteln Anbieter die Quadratmeterzahl ihrer Immobilie, indem sie das Haus von außen vermessen. Auch werden manchmal Treppen und Abstellräume  in die Wohnfläche eingerechnet. Auch die Einträge ins Grundbuch sind – gerade im Inland – häufig nicht auf dem aktuellen Stand.<br />
Entscheidet man sich für Wohnung oder Haus, erwartet der Verkäufer in der Regel eine sofortige Anzahlung von zehn Prozent des Kaufpreises. Im Vertrag – bei dem man ebenfalls auf die Unterstützung des Maklers zurückgreifen sollte – wird dann die letzte Zahlungsfrist festgelegt. Bevor die schicke Finca nicht abbezahlt ist, darf der Käufer sie auch nicht beziehen – darüber sollte man sich rechtzeitig im Klaren sein.</p>
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