Als EU-Bürger darf in Spanien jeder nach den Rechts- und Verwaltungsvorschriften arbeiten – so lange die Beschäftigung weniger als drei Monate dauert, reicht zur Meldung ein gültiger Personalausweis. Wer bis zu einem Jahr arbeiten möchte, muss persönlich bei Polizei oder Ausländerbehörde eine begrenzte Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Wer länger als ein Jahr in Spanien arbeiten will, hat [...]
Arbeitsgenehmigung
27.02.08 · Kommentar?
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