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	<title>Zuhause auf Mallorca &#187; Arbeitsgenehmigung</title>
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		<title>Arbeitsgenehmigung</title>
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		<pubDate>Wed, 27 Feb 2008 13:14:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsgenehmigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Als EU-Bürger darf in Spanien jeder nach den Rechts- und Verwaltungsvorschriften arbeiten – so lange die Beschäftigung weniger als drei Monate dauert, reicht zur Meldung ein gültiger Personalausweis. Wer bis zu einem Jahr arbeiten möchte, muss persönlich bei Polizei oder Ausländerbehörde eine begrenzte Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Wer länger als ein Jahr in Spanien arbeiten will, hat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als EU-Bürger darf in Spanien jeder nach den Rechts- und Verwaltungsvorschriften arbeiten – so lange die Beschäftigung weniger als drei Monate dauert, reicht zur Meldung ein gültiger Personalausweis. Wer bis zu einem Jahr arbeiten möchte, muss persönlich bei Polizei oder Ausländerbehörde eine begrenzte Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Wer länger als ein Jahr in Spanien arbeiten will, hat die Möglichkeit, seinen Aufenthalt für fünf Jahre genehmigen zu lassen und den Antrag nach Ablauf um weitere fünf Jahre verlängern zu lassen. Dazu werden von den Behörden Personalausweis, eine Kopie des Arbeitsvertrages und Passfotos verlangt.</p>
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